Rechtsanwältinnen für Scheidung

Onlinescheidung vs. “normale Scheidung” – was ist schneller und günstiger?

Wir möchten an dieser Stelle klarstellen: Eine Onlinescheidung kostet genauso viel wie eine ganz normale Scheidung.
Mehr über die Onlinescheidung erfahren

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Ihr Online-Scheidungsantrag ist 100% unverbindlich und kostenlos

Onlinescheidung – wir räumen mit den Mythen auf

Im Internet wird vielfach die sogenannte Onlinescheidung angeboten. Es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, eine Onlinescheidung sei günstiger als eine normale Scheidung. Wir möchten an dieser Stelle klarstellen: Eine Onlinescheidung kostet genauso viel wie eine ganz normale Scheidung, mit dem Unterschied, wir sind auch online für Sie verfügbar, wenn Sie es wünschen.

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Scheidungsverfahren – ob online oder offline

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Eine Scheidung wird selbstverständlich nicht online verhandelt und ausgesprochen, sondern vor einem Richter des örtlich zuständigen Familiengerichts. Dies passiert im Rahmen eines Gerichtstermins zu dem Sie und auch Ihr Ehegatte, von dem Sie sich scheiden lassen möchten, persönlich erscheinen müssen. Insoweit gibt es keinerlei Unterschiede zwischen einer “Onlinescheidung“ und einer „normalen Scheidung“. Der Unterschied liegt lediglich in der Vorbereitung dieses Termins. Im Rahmen der Onlinescheidung übermitteln Sie zunächst sämtliche notwendige Informationen elektronisch und lernen Ihren Anwalt dann erst zum Scheidungstermin kennen. Im Rahmen der konventionellen Scheidung vereinbaren Sie einen ersten Termin mit Ihrem Anwalt, erhalten eine fundierte Beratung und kennen diesen im Scheidungstermin bereits. Er kennt Sie nicht nur als „Fallnummer“, sondern ihm sind aus der Beratung Ihr Hintergrund, Ihre wirtschaftlichen Interessen, etc. bekannt.
Kosten des Scheidungsverfahrens
Selbst wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, d.h. Sie und Ihr Noch-Ehegatte sich beide scheiden lassen möchten, sparen Sie durch eine Onlinescheidung kein Geld.
Wir können Ihnen versichern, es gibt kostentechnisch keinen Unterschied zwischen einer Onlinescheidung und einer normalen Scheidung, ob einvernehmlich oder nicht.
Warum ist das so? Jeder in Deutschland tätige Rechtsanwalt ist bei gerichtlichen Verfahren, hierzu zählt auch das Scheidungsverfahren, an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Im RVG ist geregelt, welche Gebühren ein Anwalt für welche Tätigkeiten berechnen darf und welche er berechnen muss. Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Gegenstandswert der Angelegenheit. Diesen Gegenstandswert (Verfahrenswert) legt im Rahmen von Scheidungsverfahren das Gericht fest. Anwälte müssen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ihre Gebühren anhand dieses Verfahrenswerts berechnen und dürfen ihre Gebührensätze nicht niedriger ansetzen; dies ist lediglich außergerichtlich möglich.

Die Höhe der Gebühren ist daher völlig unabhängig davon, ob Sie Ihre Scheidung online führen oder ob Sie mit uns ein persönliches Gespräch geführt und eine ausführliche Beratung erhalten haben.

Sie sparen mit einer Onlinescheidung daher kein Geld – im Gegenteil kann es der Fall sein, dass aufgrund der fehlenden Beratung wichtige Informationen untergehen und Sie so letztlich „draufzahlen“. Da die Anwaltsgebühren bei einer Onlinescheidung identisch sind zu den Kosten einer normalen Scheidung, bezahlen Sie hier sogar für eine Leistung, die Sie nicht wahrnehmen, auf die Sie jedoch eigentlich einen Anspruch haben.

Scheidung mit nur einem Anwalt
Vielfach ist im Internet zu lesen, eine Kostenersparnis durch die Vertretung lediglich eines Ehegatten durch einen Rechtsanwalt sei nur im Rahmen der Onlinescheidung zu erreichen. Zudem setze das Familiengericht bei einer Onlinescheidung den Streitwert niedriger an als bei einer normalen Scheidung. Beides ist grundlegend falsch.
Natürlich ist es auch im Rahmen einer normalen Scheidung möglich, dass sich lediglich ein Ehegatte anwaltlich vertreten lässt und die Noch-Ehegatten intern vereinbaren, sich diese Kosten hälftig teilen. Dies ist völlig unabhängig davon, ob Sie eine Onlinescheidung durchführen oder eine normale Scheidung.
Selbiges gilt auch für den Streitwert: Die Familiengerichte setzen auch bei einer sogenannten einverständlichen Scheidung — wenn also beide Ehegatten geschieden werden wollen — den gesetzlichen Streitwert an. Sollte ein einzelnes Gericht im Ausnahmefall von dieser Regelung abweichen, dann hängt dies nicht davon ab, ob Sie das Scheidungsverfahren online oder konventionell mit Ihrem Anwalt vorbereitet haben — denn davon weiß der Richter überhaupt nichts.

Wir dürfen festhalten: Kosten und Ablauf einer Onlinescheidung entsprechen den Kosten und dem Ablauf einer konventionellen Ehescheidung. Jedoch berauben Sie sich der Möglichkeit einer qualifizierten und unterstützenden Beratung.

Onlinescheidung 

Zerbricht der Bund fürs Leben und zerbricht dabei schlimmstenfalls noch eine ganze Familie, ist dies ein tiefgreifender Einschnitt in das Leben aller Beteiligten. Die Ehegatten sind emotional extrem belastet und brauchen Hilfe, um zu priorisieren und über die Gesetzeslage aufgeklärt zu werden.
Ein persönliches Gespräch ist daher aus unserer Sicht unabdingbar. Die Vorteile, die Sie hieraus ziehen, überwiegen in der Regel die nervliche Belastung, eine Anwaltskanzlei aufsuchen zu müssen, Fahrtkosten zu haben, etc.
Wir legen Wert darauf, von Anfang an Vertrauen zu schaffen, indem wir Sie seriös beraten und nicht versuchen, mit geschickt verpackter Werbung eine Kostenersparnis durch eine Onlinescheidung zu suggerieren, die es schlichtweg nicht gibt.

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten über sämtliche Folgesachen (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang, Vermögensauseinandersetzung, hier insbesondere der Zugewinnausgleich, sofern kein den Güterstand abändernder Ehevertrag vorliegt) einig sind, einen persönlichen Termin bei uns jedoch nicht wahrnehmen möchten, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, fragen die notwendigen Daten und den Sachverhalt ab und führen so eine Onlinescheidung für Sie und mit Ihnen gemeinsam durch.

Kurz zu den Kosten einer Ehescheidung

Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens ist – vereinfacht gesagt – das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Eheleute plus 5% ihres Reinvermögens, d.h. nach Abzug der Freibeträge für die Eheleute und ihre Kinder sowie noch bestehender Belastungen. Wenn Sie so den Gegenstandswert ermitteln, können Sie mit Hilfe des Prozesskostenrechners in etwa die für Sie entstehenden Gebühren berechnen.

Bitte denken Sie immer daran:

Wir sind jederzeit persönlich für Sie da, hierdurch entstehen Ihnen keine Mehrkosten! Wir sind jedoch auch online für Sie verfügbar, wenn Sie dies wünschen.

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