Kanzlei Arning

Ihre Kanzlei für Familienrecht in München und Starnberg

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Sie mit kompetenter Beratung durch schwierige Lebensphasen zu führen. Dabei begleiten wir Sie gewissenhaft und mit Geduld.

  • Rechtsanwaltskanzlei seit über 25 Jahren
  • Kurzfristige Beratungstermine verfügbar

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Kompetente Betreuung der Mandanten in verschiedenen Fragen des Familienrechts

Das Familienrecht ist eines der am stärksten emotional belasteten Rechtsgebiete. Sei es zu Beginn einer Partnerschaft oder bei deren Beendigung: Eine frühzeitige und vorausschauende familienrechtliche Beratung kann dabei helfen, Ängsten vor erheblichen finanziellen Verlusten oder dem Verlust des Umgangs- und Sorgerechts für minderjährige Kinder vorzubeugen.
Im Familienrecht, insbesondere wenn Kinder beteiligt sind, sollte es zunächst immer das Ziel sein, mit dem ehemaligen Partner und dessen Anwalt eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn beide Partner und auch deren Anwälte kooperationsbereit sind, lässt sich zumeist eine Lösung erzielen, die allen Beteiligten gerecht wird. Dies ist in aller Regel auch kostengünstiger, als langwierige Gerichtsverfahren.

Lässt sich eine einvernehmliche Lösung nicht erzielen, weil keine Vergleichsbereitschaft — von welcher Seite auch immer — besteht, vertreten wir Ihre Interessen ebenso engagiert und professionell im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Fortbildungen & Mitgliedschaften

Qualität, die wir durch ständige Fortbildungen garantieren

Als spezialisierte Fachanwälte stehen wir Ihnen zur Seite und verstehen uns dabei als kompetente Dienstleister mit hoher Qualität, die wir durch ständige Fortbildungen garantieren. Wir zeigen stets hohe Einsatzbereitschaft und bemühen uns um eine unkomplizierte und zügige Abwicklung Ihres Mandats.
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Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei folgenden familienrechtlichen Fragestellungen:

Ehevertrag – Unterstützung vom Fachanwalt für Familienrecht

Der Abschluss eines Ehevertrags gilt bei vielen Menschen oft als unromantisch. Tatsache ist aber auch, dass die ohne Ehevertrag geltenden gesetzlichen Regelungen sehr alt (zum Teil über 100 Jahre) sind und die, diesen somit zugrunde liegende, Konzeption nicht mehr auf das heutige Selbstverständnis vieler modernen Ehepaare passt. Dabei kann ein ordentlich aufgesetzter Vertrag im Falle einer Scheidung viel Leid, Zeit und Stress ersparen.

Ein Ehevertrag ist ein formeller Vertrag, der Vermögensansprüche im Falle einer Scheidung oder bei vorzeitigem Tod regeln soll. Neben dem Vertrag ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung nötig.

Es empfiehlt sich daher vorbeugend zu prüfen, ob die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen wirklich den eigenen Interessen und Vorstellungen entsprechen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Trennung und Scheidung – holen Sie sich Hilfe von einer Fachanwältin

Die Fragen, mit denen sich das Familienrecht befasst, werden besonders im Trennungs- und Scheidungsfall relevant. Wie ist der Ablauf einer Ehescheidung? Was passiert beim Scheidungstermin? Wann beginnt das Trennungsjahr? Was ist mit dem Haus? Bei wem bleiben die Kinder? Wie sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen? Wir helfen Ihnen, diese und andere Fragen mit der Gegenseite zu klären und, wenn möglich, außergerichtliche Vereinbarungen darüber zu erzielen.

Wenn Sie sich trennen, unabhängig davon, ob die Trennung von Ihnen oder vom Partner ausgeht, stellen sich in der Regel einige der folgenden Fragen:

Kinder und Sorgerecht

  • Wenn die Kinder nicht bei mir wohnen: wie oft kann ich sie sehen, wer trägt die Kosten, wenn ich eine weite Anreise habe und kann ich diese Kosten mit den Unterhaltszahlungen verrechnen?
  • Welchen Unterhalt muss ich den Kindern leisten und wie lange; wann muss auch der betreuende Elternteil sich an den Kosten beteiligen? Muss ich auch zahlen, wenn die Kinder in den Ferien bei mir sind?
  • Welche Leistungen muss ich neben den Kosten für Wohnung, Kleidung, Ernährung und Bildung für meine Kinder zusätzlich erbringen?
  • Muss ich die Kosten einer Privatschule alleine tragen?
  • Wann ist es sinnvoll, das Jugendamt einzuschalten?

Unterhalt

  • Was kann ich mir noch leisten? Welche finanziellen Entbehrungen muss ich hinnehmen?
  • In welcher Größenordnung bin ich zu monatlichen Unterhaltsleistungen meinem Ehepartner und/oder meinen Kindern gegenüber verpflichtet?
  • Wie lange muss ich gegebenenfalls Unterhalt zahlen?
  • Ab wann werde ich wieder arbeiten müssen, wenn ich während der Ehe nicht gearbeitet habe?
  • Was bedeutet Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, worin unterscheiden sich beide Zahlungsverpflichtungen?

Vermögen

  • In welchem Güterstand bin ich verheiratet?
  • Was versteht man unter dem Zugewinnausgleich? Muss ich mein gesamtes angespartes Vermögen jetzt mit meinem Ehepartner teilen?
  • Was bedeutet Anfangsvermögen? Welche Stichtage gelten?
  • Wie kann eine sinnvolle Vermögensauseinandersetzung aussehen?
  • Wie kann ich in meinem Vermögen befindliche Immobilien bewerten lassen? Muss ich das überhaupt?

Versorgungsausgleich

  • Was ist der Versorgungsausgleich?
  • Sind nur gesetzliche Rentenansprüche oder auch Ansprüche aus privaten Vorsorgeverträgen gegenüber dem anderen Ehegatten auszugleichen?
  • Auf welche Rentenbezüge muss ich künftig verzichten? Kann ich den Rentenausgleichsanspruch meines Ehepartners auch anderweitig erfüllen oder muss ich immer meine erarbeiteten Rentenansprüche an ihn abtreten?

Einigung ohne langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren

Kann ich all diese Fragen gemeinsam mit meinem Ehepartner lösen, bzw. können wir mit Hilfe unserer Rechtsanwälte diese Fragen diskutieren und versuchen, uns außergerichtlich, ohne langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu einigen?

Ja, in der Regel können die angesprochenen Probleme und alle weiteren Fragen in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Ehepartner und dessen anwaltlicher Vertretung erörtert und gelöst werden. Das Ergebnis wird sodann in der Regel im Rahmen eines Ehevertrages als sog. Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet oder auch gerichtlich im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens protokolliert.

Wenn eine solche Einigung nicht möglich ist, müssen die Probleme gerichtlich geklärt werden. Auch im Gerichtsverfahren versucht der Richter zunächst, Sie und Ihren ehemaligen Partner zu einer Einigung zu bewegen. Sollten alle Einigungsbemühungen scheitern, müssen die streitigen Fragen entschieden werden.

Sollten außergerichtliche Ausgleichsbemühungen von vornherein ausscheiden, weil beispielsweise Gewalt im Spiel ist, sind in der Regel schnelle gerichtliche Entscheidungen notwendig. Hier sind Anträge im sog. Einstweiligen Anordnungsverfahren zu stellen, einem gerichtlichen Schnellverfahren.

Auch zur schnellen Durchsetzung von Kindesumgängen und/oder Unterhaltszahlungen bieten sich einstweilige Anordnungsverfahren an.

Mandantenmeinungen

Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns

Wir sind für Sie da, auch in Krisenzeiten!

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