Kanzlei Arning
Ihre Kanzlei für Familienrecht in München und Starnberg
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Sie mit kompetenter Beratung durch schwierige Lebensphasen zu führen. Dabei begleiten wir Sie gewissenhaft und mit Geduld.
- Rechtsanwaltskanzlei seit über 25 Jahren
- Kurzfristige Beratungstermine verfügbar
Terminvereinbarung
Wir finden gemeinsam einen passenden Termin. Kurzfristige Terminvergabe
ist möglich
Beratungsgespräch
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Situation
Kompetente Betreuung der Mandanten in verschiedenen Fragen des Familienrechts
Lässt sich eine einvernehmliche Lösung nicht erzielen, weil keine Vergleichsbereitschaft — von welcher Seite auch immer — besteht, vertreten wir Ihre Interessen ebenso engagiert und professionell im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Qualität, die wir durch ständige Fortbildungen garantieren
Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei folgenden familienrechtlichen Fragestellungen:
Ehevertrag – Unterstützung vom Fachanwalt für Familienrecht
Der Abschluss eines Ehevertrags gilt bei vielen Menschen oft als unromantisch. Tatsache ist aber auch, dass die ohne Ehevertrag geltenden gesetzlichen Regelungen sehr alt (zum Teil über 100 Jahre) sind und die, diesen somit zugrunde liegende, Konzeption nicht mehr auf das heutige Selbstverständnis vieler modernen Ehepaare passt. Dabei kann ein ordentlich aufgesetzter Vertrag im Falle einer Scheidung viel Leid, Zeit und Stress ersparen.
Ein Ehevertrag ist ein formeller Vertrag, der Vermögensansprüche im Falle einer Scheidung oder bei vorzeitigem Tod regeln soll. Neben dem Vertrag ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung nötig.
Es empfiehlt sich daher vorbeugend zu prüfen, ob die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen wirklich den eigenen Interessen und Vorstellungen entsprechen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Trennung und Scheidung – holen Sie sich Hilfe von einer Fachanwältin
Die Fragen, mit denen sich das Familienrecht befasst, werden besonders im Trennungs- und Scheidungsfall relevant. Wie ist der Ablauf einer Ehescheidung? Was passiert beim Scheidungstermin? Wann beginnt das Trennungsjahr? Was ist mit dem Haus? Bei wem bleiben die Kinder? Wie sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen? Wir helfen Ihnen, diese und andere Fragen mit der Gegenseite zu klären und, wenn möglich, außergerichtliche Vereinbarungen darüber zu erzielen.
Wenn Sie sich trennen, unabhängig davon, ob die Trennung von Ihnen oder vom Partner ausgeht, stellen sich in der Regel einige der folgenden Fragen:
Kinder und Sorgerecht
- Wenn die Kinder nicht bei mir wohnen: wie oft kann ich sie sehen, wer trägt die Kosten, wenn ich eine weite Anreise habe und kann ich diese Kosten mit den Unterhaltszahlungen verrechnen?
- Welchen Unterhalt muss ich den Kindern leisten und wie lange; wann muss auch der betreuende Elternteil sich an den Kosten beteiligen? Muss ich auch zahlen, wenn die Kinder in den Ferien bei mir sind?
- Welche Leistungen muss ich neben den Kosten für Wohnung, Kleidung, Ernährung und Bildung für meine Kinder zusätzlich erbringen?
- Muss ich die Kosten einer Privatschule alleine tragen?
- Wann ist es sinnvoll, das Jugendamt einzuschalten?
Unterhalt
- Was kann ich mir noch leisten? Welche finanziellen Entbehrungen muss ich hinnehmen?
- In welcher Größenordnung bin ich zu monatlichen Unterhaltsleistungen meinem Ehepartner und/oder meinen Kindern gegenüber verpflichtet?
- Wie lange muss ich gegebenenfalls Unterhalt zahlen?
- Ab wann werde ich wieder arbeiten müssen, wenn ich während der Ehe nicht gearbeitet habe?
- Was bedeutet Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, worin unterscheiden sich beide Zahlungsverpflichtungen?
Vermögen
- In welchem Güterstand bin ich verheiratet?
- Was versteht man unter dem Zugewinnausgleich? Muss ich mein gesamtes angespartes Vermögen jetzt mit meinem Ehepartner teilen?
- Was bedeutet Anfangsvermögen? Welche Stichtage gelten?
- Wie kann eine sinnvolle Vermögensauseinandersetzung aussehen?
- Wie kann ich in meinem Vermögen befindliche Immobilien bewerten lassen? Muss ich das überhaupt?
Versorgungsausgleich
- Was ist der Versorgungsausgleich?
- Sind nur gesetzliche Rentenansprüche oder auch Ansprüche aus privaten Vorsorgeverträgen gegenüber dem anderen Ehegatten auszugleichen?
- Auf welche Rentenbezüge muss ich künftig verzichten? Kann ich den Rentenausgleichsanspruch meines Ehepartners auch anderweitig erfüllen oder muss ich immer meine erarbeiteten Rentenansprüche an ihn abtreten?
Einigung ohne langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren
Kann ich all diese Fragen gemeinsam mit meinem Ehepartner lösen, bzw. können wir mit Hilfe unserer Rechtsanwälte diese Fragen diskutieren und versuchen, uns außergerichtlich, ohne langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu einigen?
Ja, in der Regel können die angesprochenen Probleme und alle weiteren Fragen in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Ehepartner und dessen anwaltlicher Vertretung erörtert und gelöst werden. Das Ergebnis wird sodann in der Regel im Rahmen eines Ehevertrages als sog. Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet oder auch gerichtlich im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens protokolliert.
Wenn eine solche Einigung nicht möglich ist, müssen die Probleme gerichtlich geklärt werden. Auch im Gerichtsverfahren versucht der Richter zunächst, Sie und Ihren ehemaligen Partner zu einer Einigung zu bewegen. Sollten alle Einigungsbemühungen scheitern, müssen die streitigen Fragen entschieden werden.
Sollten außergerichtliche Ausgleichsbemühungen von vornherein ausscheiden, weil beispielsweise Gewalt im Spiel ist, sind in der Regel schnelle gerichtliche Entscheidungen notwendig. Hier sind Anträge im sog. Einstweiligen Anordnungsverfahren zu stellen, einem gerichtlichen Schnellverfahren.
Auch zur schnellen Durchsetzung von Kindesumgängen und/oder Unterhaltszahlungen bieten sich einstweilige Anordnungsverfahren an.
Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns
Bin total begeistert!
Frau Biechele war meine 3. Anwältin und hat meinen Fall kurz vor der Verhandlung übernommen. Sie hat meine Erwartungen sogar übertroffen! Sie ist fachlich und auch menschlich herausragend gut! Das ist gerade bei sensiblen Themen wie Sorgerecht und Scheidung extrem wichtig. Kann sie nur empfehlen!!!
Désirée Götz
Beste Unterstützung für meine Scheidung
Ich habe durch die Kanzlei Arning die beste Unterstützung für meine Scheidung erhalten, die ich mir zuvor vorstellen konnte. Frau Arning, und ebenso ihre Mitarbeiterin Frau Biechele, sind absolute Expertinnen ihres Fachs. Die Beratung durch Frau Arning war immer umfassend, menschlich, persönlich, unverzüglich und vor allem zielorientiert!
Vielen Dank an die Kanzlei Arning für die erfahrene Unterstützung. Ich kann die Kanzlei absolut ohne Vorbehalte weiterempfehlen!
Nadine B.
Ich fühlte mich rundum gut beraten
Kompetent, lösungsorientiert und sehr freundlich. Deshalb kann ich die RA-Kanzlei Gesine Arning & Kollegen nur weiterempfehlen.
Stefan Schmortte
Sehr kompetente Beratung
Auch auf die Schnelle gab es noch einen Termin mit Frau Selder. Sie war sehr engagiert. Ich habe wirklich das Gefühl in besten Händen zu sein. Kompliment!
Johannes Liebmann
Familienrecht
Ich möchte dem Team mein größtes Lob aussprechen. Insbesondere der kompetenten Fachrechtanwältin Biechele möchte ich für couragiertes Engagement herzlich danken.
Hans Stockmeier
Ich habe die beste Entscheidung getroffen
Das ganze Team von Frau Arning ist Mega Hilfsbereit. Sie sind immer Erreichbar und immer da, wenn man Sie braucht.
Sie sind Zuverlässig
Sie sind Pünktlich
Sie sind Ehrlichkeit
Bei Ihnen findet man alles was man braucht
Ich bin sehr dankbar, das ich mich für Frau Arning und Ihr Team mich entscheiden habe
Vielen Herzlichen Dank für den Beste Arbeit an ganzem Team.
E. D.
Zwar keine Mandatierung
Ich habe bei der Kanzlei Arning um die Übernahme eines grösseren Mandats angefragt.
Letztendlich wurde das Mandat nicht angenommen, weil die Kapazitäten nicht ausgereicht haben, wurden mir die Grundbuchauszüge besorgt.
Es ist mittlerweile sehr selten geworden, eine Kanzlei zu finden, die eine äußerst faire Beratungsleistung anbietet. Aber auch das Verhalten "oldfashioned&high class" - besonders auch von der angestellten Rechtsanwältin Fr. Selder - soll nicht unerwähnt bleiben. Soweit kann ich die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
ASt.
Komplizierte Scheidung
Sehr freundliches Team,
Frau RA Arning holte in meinem sehr komplexen Scheidungsfall das Bestmögliche für mich heraus, sie arbeitet mit großer Kompetenz und Verständnis, sehr professionell, auf das Wesentliche fokussiert, kann auch mit schwierigen gegnerischen Anwälten auf humorvolle Weise geduldig umgehen.
Durch ihre einfühlsame und professionelle Art unterstütze sie mich in diesem Verfahren.
Ich kann Frau Arning wirklich weiterempfehlen.
M.S.
Elternunterhalt
- fachkundige Beratung und Vertretung vor Gericht
- großes Engagement
- Team der Kanzlei sehr freundlich und zuvorkommend
100%ige Weiterempfehlung!
T.E.
Ich kann nur die Kanzlei empfehlen
Die haben mir so viel geholfen waren immer für mich da und für meine kleine Tochter ich bin sehr dankbar dafür die haben bis zum Ende gekämpft und auch gewonnen
Wie gesagt wenn ihr probleme habt meldet euch bei kanzlei Arning die sind so schnell wie möglich da
Tereza Curejova
Die Beratung war sehr gut
Kurzfristig um einen Termin gebeten und diesen in der selben Woche bei Frau Selder erhalten. Die Beratung war sehr gut und hat zum Erfolg geführt. Vielen Dank
Steffen Puri
Kompetent und freundlich
Die Frau Arning und Ihrem Team sind sehr kompetent und freundlich. Absolut zu empfehlen!
Nicola Dibberi
Ich kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen
Ich lasse mich seit einigen Jahren von der Kanzlei Arning, hier von Frau RA Biechele vertreten.Ich bin überzeugt von der Kompetenz aller Mitarbeiter. Ich bekomme sehr schnell Antworten auf meine Anfragen. Außerdem liebe ich hier die Offenheit und gute Laune.
G.A.