Kanzlei Arning

Ihre Kanzlei für Erbrecht in
München und Starnberg

In der erbrechtlichen Beratung greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz zurück, den wir mit Leidenschaft und Kompetenz für Ihre Interessen einsetzen!

  • Rechtsanwaltskanzlei seit über 25 Jahren
  • Kurzfristige Beratungstermine verfügbar

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Rechtsanwältin Gesine Arning

Fachanwältin für Erb,- und Familienrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Kompetente Betreuung der Mandanten in verschiedenen Fragen des Erbrechts

Ein Schwerpunkt liegt in der vorsorgenden Beratung und Anfertigung von Testamenten und Erbverträgen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, stets unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Probleme in den immer häufiger werdenden Patchwork-Familien. Zudem liegt der Schwerpunkt in der Beratung zur Gründung von Stiftungen, wenn kein Wunscherbe vorhanden ist. In einem solchen Fall können wir bei Bedarf auch auf kompetente Steuerberater und Gesellschaftsrechtler zurückgreifen, um auch umfangreichere Testamentsvollstreckungen zu übernehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt für uns in Ihrer Betreuung nach einem Todesfall. In dieser Situation beraten wir Sie gern bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Nicht zuletzt wickeln wir als erfahrene Testamentsvollstrecker Ihren Nachlass Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend verantwortungsvoll und zuverlässig ab.
Rechtsanwältin Gesine Arning ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin. Sie ist eingetragen in der Testamentsvollstreckerliste der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) und verfügt neben ihren fachlichen Kenntnissen über einen großen Erfahrungsschatz in der praktischen Nachlassauseinandersetzung als Testamentsvollstreckerin.
Fortbildungen & Mitgliedschaften

Qualität, die wir durch ständige Fortbildungen garantieren

Als spezialisierte Fachanwälte stehen wir Ihnen zur Seite und verstehen uns dabei als kompetente Dienstleister mit hoher Qualität, die wir durch ständige Fortbildungen garantieren. Wir zeigen stets hohe Einsatzbereitschaft und bemühen uns um eine unkomplizierte und zügige Abwicklung Ihres Mandats.
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In der erbrechtlichen Beratung häufig auftretende Fragen:

Testament, gesetzliche Erbfolge

Eine umfassende Beratung zur Regelung der Erbfolge sowie die rechtliche Begleitung nach Eintritt des Erbfalls rund um den Nachlass ist daher dringend zu empfehlen.
  • Wie sieht die Erbfolge ohne testamentarische Verfügungen aus?
  • Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament anfertigen will?
  • Welche Formvorschriften sind zu berücksichtigen?
  • Ist ein Erbvertrag besser als ein Testament?
  • Was verstehe ich unter einem Ehegatten-Testament?
  • Was ist ein Berliner Testament?
  • Wie schaffe ich es, dass ich mein ererbtes Vermögen in meiner Familie bleibt und wie verhindere ich z.B., dass die Schwiegerkinder oder auch Ex-Partner über die gemeinsamen Kinder miterben?
  • Wer kümmert sich um mein/ unser Kind, wenn ich frühzeitig aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit versterbe?
  • Was kann ich machen, wenn ich keine Nachkommen habe? Ist für mich die Gründung einer Stiftung sinnvoll?
  • Wann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Erbauseinandersetzung und Pflichtanteilsansprüche
Nach dem Erbfall können folgende erbrechtliche Fragen entstehen:
  • Sie haben geerbt, brauchen jetzt aber Unterstützung bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft?
  • Ihre Eltern sind verstorben, haben Sie im Testament aber nicht bedacht, so dass jetzt Ihre Pflichtteils- und ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu prüfen und ggfs. durchzusetzen sind?
  • Sie haben Zweifel an der Wirksamkeit des Testaments, dieses müsste evtl. angefochten werden?
  • Sie sind zwar Erbe geworden, müssen aber feststellen, dass der Nachlass durch lebzeitige Verfügungen erheblich geschmälert wurde. Welche Möglichkeiten haben Sie in diesem Fall, noch etwas oder alles zurück zu erhalten?

Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung

Folgende weitere erbrechtliche Fragen könnten Sie beschäftigen:
  • Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?
  • In welchem Verhältnis hierzu steht die Patienten- und Betreuungsverfügung?
  • Wie verhindere ich eine gerichtliche Betreuung? Wer wird mein Betreuer und kann ich auch mehrere Personen als Betreuer einsetzen?

Erbfolge in Patchworkfamilien

Fragen bei Erbfolge in Patchworkfamilien:
  • Was sollte ich beachten, wenn meine Ehefrau und ich keine gemeinsamen Kinder, aber ein Kind/Kinder aus vorherigen Beziehungen haben?
  • Was ist, wenn sowohl Kinder aus einer früheren Ehe als auch aus der jetzigen, zweiten oder dritten Ehe Kinder vorhanden sind?
Testamentsvollstreckung
Fragen rund um die Testamentsvollstreckung:
  • Was bedeutet Testamentsvollstreckung?
  • Welche Bedeutung hat sie einerseits für den Erblasser, d.h. für denjenigen, der verstorben ist,
    und andererseits für den Erben?
  • Wann ist es sinnvoll eine Testamentsvollstreckung anzuordnen?
  • Was kostet eine Testamentsvollstreckung? Wann endet sie?
Mandantenmeinungen

Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns

Wir sind für Sie da, auch in Krisenzeiten!

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